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KFZ-Versicherungen - KFZ-Haftpflichtversicherung Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und ist jedem Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Umfangreiche Leistungen bietet die Kombination von einer KFZ-Haftpflicht- und einer Lebensversicherung . Bei dieser Versicherung sind folgende Personen und Schäden versichert: 1. der Versicherungsnehmer 2. der Eigentümer 3. der Fahrzeughalter, auch im Falle, dass er nicht der Versicherte ist 4. der Fahrer 5. Beifahrer ( berufsmäßige Personen ) 6. der öffentliche Dienstherr oder der Arbeitgeber des Versicherten, im Falle, dass das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherten für dienstliche Ziele gebraucht ist 7. Schäden, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs in Straßenverkehr entstehen. Kaskoversicherungen Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind die Kaskoversicherungen ( wie die Private Krankenversicherung )freiwillig. Man kann zwischen Teil-bzw. Vollkaskoversicherung wählen. In einer Teilkaskoversicherung sind folgende Schadenfälle versichert: 1. Explosion oder Brand 2. Überschwemmung, Blitzschlag, Hagel, Sturm 3. Diebstahl 4. Raub 5. Schäden, die an der Verkabelung durch Kurzschluss entstehen 6. Wildschäden, die während der Fahrt verursacht wurden 7. Glasbruchschäden Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Folgende Schäden sind versichert: 1. selbstverursachte Unfälle 2. Schäden, die durch Vandalismus entstehen 3. im Fahrerflucht-Fall 4. der Unfallgegener ist zahlungsunfähig 5. der Schadenverursacher ist nicht haftbar zu machen Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist bei einem besonders teuren Wagen oder einem neuwertigen Auto sinnvoll. Eine solche Versicherung ist auch dann zu empfehlen, wenn der Autobesitzer mit seinem PKW häufig höhere Schäden verursacht. In einer Insassenunfallversicherung sind folgende Personen und Schadenfälle versichert: 1. alle Mitfahrer des versicherten Fahrzeugs ( Ausnahme: Berufsfahrer) 2. Unfälle, die durch ein unvorhersehbares Ereignis verursacht wurden ( z.B. Durch ein Tier ) 3. von einem Radfahrer oder einem Fußgänger verursachet Unfälle, wenn dieser über keine private Haftpflichtversicherung verfügt Diese Versicherungsform ist eine überflüssige Versicherung, denn die meisten Risiken der Insassenunfallversicherung sind bereits durch andere Versicherungen. Aus diesem Grund ist sinnvoller, eine allgemeine Unfallversicherung abzuschließen, die nicht nur für Personenschäden während einer PKW-fahrt sondern auch für Schäden, die während der Urlaubszeit oder der Arbeit entstehen, aufkommt. Kündigung Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kündigung. Wenn der Vertrag unter einem Jahr abgeschlossen wurde, endet dieser automatisch zum Jahresende. Ausserdem sind es noch folgende Varianten der Kündigung: 1. Ordentliche Kündigung 2. Ausserordentliche Kündigung 3. Kündigung im Falle einer Beitragserhöhung 4. Kündigung im Falle der Änderung der Risikomerkmale 5. Schadenfallkündigung Quelle: versicherungvergleich.info
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